Passend zu Ihrem Leben und Ihrer medizinischen Situation. Bei ernährungsbedingten Krankheiten oder Erkrankungen, die Ernährung oder Nahrungsaufnahme beeinflussen, kann Ernährungstherapie in Hildesheim unterstützen, Symptome zu lindern oder einen Ernährungsplan zu erstellen, der Ihren Heilungsverlauf unterstützt.
Was ist Ernährungstherapie?
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Essgewohnheiten und den medizinischen Bedürfnissen werden gemeinsam mit Ihnen alltagstaugliche Ernährungspläne erstellt, die die ärztliche Behandlung unterstützen.
Was ist das Ziel von Ernährungstherapie?
Im Rahmen der Ernährungstherapie in Hildesheim können Sie dabei unterstützt werden, eine Mangel- oder Fehlernährung zu reduzieren oder vermeiden und/ oder die Ernährung an eine Erkrankung anzupassen. Ein weiteres Ziel kann sein, eine Verschlechterung einer Grunderkrankung zu verhindern oder zu reduzieren.
Für wen ist Ernährungstherapie sinnvoll?
Die Ernährungstherapie kann Ihnen helfen, die Krankheitssymptome zu reduzieren. Zum Beispiel
- bei einer chronischen/ entzündlichen Erkrankung wie z. B. Morbus Parkinson oder Gicht
- nach einem Schlaganfall
- nach einer Operation im Magen-Darm-Trakt oder
- bei Krankheiten, die die Verdauung beeinflussen
- bei Nahrungsunverträglichkeiten
- bei Unter- oder Übergewicht
Ob Ernährungstherapie in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist, sollte ärztlich abgeklärt werden.
Wie lange dauert eine Ernährungstherapie-Behandlung?
Das Erstgespräch dauert 60 Minuten. Im Anschluss können bis zu vier Folgetermine à 30 Minuten vereinbart werden.
Was kostet die Ernährungstherapie-Behandlung?
Gesetzlich versichert:
Im Unterschied zu den Heilmitteln Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie kann Ernährungstherapie nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Nach § 43 SGB V stellen Ärzt*innen eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung aus, die Sie dazu berechtigt, Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt und wie hoch evtl. eine Zuzahlung sein wird.
Privat versichert:
Bitte beachten Sie, dass eine automatische und vollständige Erstattung nicht gesichert ist. Diese richtet sich nach Ihrem Vertrag, Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bitte überprüfen Sie dieses vor Behandlungsbeginn, da Sie den Behandlungsvertrag direkt mit uns schließen.
Beihilfe:
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, inwiefern Ihre Versicherung die Ernährungstherapie und in welcher Höhe übernimmt. Auch hier gilt, dass es eine Differenz zwischen der Rechnung unsererseits und der Erstattung durch die Beihilfe geben kann.
Selbstzahlend:
Wenn eine Leistung außerhalb einer anerkannten Verordnung in Anspruch genommen werden soll, werden Umfang, Preis und Zahlungsbedingungen transparent vor Beginn der Anwendung vereinbart.